Wasserrechtliche Bewilligungsverfahren
Eine wasserrechtliche Bewilligung kann nach nur im Umfang und mit dem Inhalt des bereits ausgeübten Wasserbenutzungsrechtes wieder verliehen werden.
Voraussetzung jeder wasserrechtlichen Bewilligung ist ein Antrag des Bewilligungswerbers. Wie sich in der Praxis immer wieder zeigt, ist ein wesentlicher Aspekt für die rasche Durchführung des Verfahrens die Vorlage ausreichender und den gesetzlichen Bestimmungen entsprechender Unterlagen. Dies obliegt dem jeweiligen Bewilligungswerber.
Ordnungsgemäßes Wasserbenutzungsrecht für Brunnen
- Erteilung des Wasserbenutzungsrechtes wird immer befristet
- Rechtzeitige Verlängerung zur weiteren Nutzung notwendig
- Büro für Energieberatung erstellt Antrag zur wasserrechtliche Bewilligung
- Erfolgreiche Zusammenarbeit mit Gemeinden, Wirtschaftstreuhänder sowie Rechtsanwälten zum ordnungsgemäßen Bewilligungsverfahren für Brunnen
Kontakt
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Ihr Mag. Dr. Martin Dirnbacher,
Geschäftsführer