Wasserbenutzungsrecht für Brunnen

Wasserbenutzungsrecht für Brunnen

Das Wasserbenutzungsrecht für Brunnen wird immer befristet erteilt. Daher ist eine rechtzeitige Verlängerung zur weiteren befristeten Nutzung erforderlich.

Vorübergehende Eingriffe in den Wasserhaushalt bedürfen einer Bewilligung, z.B. wenn eine Beeinträchtigung Interessen öffentlicher Natur zu erwarten sind.

Wasserrechtliche Bewilligungsverfahren

Eine wasserrechtliche Bewilligung kann nach nur im Umfang und mit dem Inhalt des bereits ausgeübten Wasserbenutzungsrechtes wieder verliehen werden.

Voraussetzung jeder wasserrechtlichen Bewilligung ist ein Antrag des Bewilligungswerbers. Wie sich in der Praxis immer wieder zeigt, ist ein wesentlicher Aspekt für die rasche Durchführung des Verfahrens die Vorlage ausreichender und den gesetzlichen Bestimmungen entsprechender Unterlagen. Dies obliegt dem jeweiligen Bewilligungswerber.

Ordnungsgemäßes Wasserbenutzungsrecht für Brunnen

  • Erteilung des Wasserbenutzungsrechtes wird immer befristet
  • Rechtzeitige Verlängerung zur weiteren Nutzung notwendig
  • Büro für Energieberatung erstellt Antrag zur wasserrechtliche Bewilligung
  • Erfolgreiche Zusammenarbeit mit Gemeinden, Wirtschaftstreuhänder sowie Rechtsanwälten zum ordnungsgemäßen Bewilligungsverfahren für Brunnen

Kontakt

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Ihr Mag. Dr. Martin Dirnbacher,
Geschäftsführer