Kanalbenützungsgebühr

Kanalbenützungsgebühr

Für die Möglichkeit der Benützung der öffentlichen Kanalanlage wird in Niederösterreich jährlich eine Kanalbenützungsgebühr vorgeschrieben. Der Einheitssatz dafür ist von Gemeinde zu Gemeinde unterschiedlich.

Viele Liegenschaftseigentümer beklagen mit Recht eine zu hohe Vorschreibung der Kanalbenützungsgebühr und führen das meist auf „Ungerechtigkeiten“ bei der Berechnung und Vorschreibung der Gebühren zurück.
Diese Gebühr ist das Ergebnis der Berechnungsfläche und dem Einheitssatz.

Alle an die öffentliche Kanalanlage angeschlossenen Geschossflächen ergeben die Summe, welche u.a. einen 10% Zuschlag aus der Einleitung von Niederschlagsgewässer beinhaltet.

Härtefall gemäß §5b NÖ Kanalgesetzt 1977

Mittels eines erstellen Gutachten läßt sich die vorgeschriebene Kanalbenützungsgebühr um bis zu 80% entsprechend der Verhältnisse anpassen bzw. vermindern, sofern die Berechnungsfläche mehr als 700 m2 beträgt und ein offensichtliches Mißverhältnis, zwischen der berechneten Höhe und dem verursachten Kostenaufwand, vorliegt.

Das Mißverhältnis dieser Gebühr ist für das gesamte Objekt zu ermitteln, nicht nur für einzelne Gebäude oder Gebäudeteile. Ebenso ist der gesamte Kostenaufwand für die eingebrachte Schmutzwasserfracht zu eruieren.

Verminderung der Kanalbenützungsgebühr

  • Hohe Gebühr aufgrund „Ungerechtigkeiten“ bei der Berechnung möglich
  • Anpassung der Gebühr um bis zu 80% möglich
  • Mißverhältnis wird für das gesamte Objekt ermittelt
  • Gutachten wird zur Einreichung erstellt
  • Erfolgreiche Zusammenarbeit mit Gemeinden, Wirtschaftstreuhänder sowie Rechtsanwälten zur Verminderung der Kanalbenützungsgebühr

Kontakt

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Ich freue mich auf Ihre Kontaktanfrage.

Ihr Mag. Dr. Martin Dirnbacher,
Geschäftsführer