Büro für Energieberatung

Büro für Energieberatung
Mag. Dr. Martin Dirnbacher e.U.

Das Büro für Energieberatung Mag. Dr. Martin Dirnbacher e.U. aus Wien befaßt sich seit über 20 Jahren erfolgreich mit dem Thema Reduzierung der Kanalbenützungsgebühren, welche unter gewissen Voraussetzungen bis zu 80% gesenkt werden können.

Unter der Führung von Herrn Mag. Dr. Martin Dirnbacher werden Themen zur Reduktion der Kanalbenützungsgebühren in Niederösterreich, Anpassung der Kanaleinmündungsabgabe sowie Wiederverleihung von Wasserbenutzungsrechten bei bestehenden Brunnenanlagen in Österreich behandelt.

Leistungsumfang zur Energieberatung

Der Leistungsumfang umfaßt dabei das Erstellen von Gutachten sowie die Einreichung von Anträgen und Bescheiden in erfolgreicher Zusammenarbeit mit Wirtschaftstreuhänder sowie Rechtsanwälten.

Daher besteht in dieser Thematik eine entsprechend große Erfahrung, weshalb wir zahlreiche Referenzen aus den verschiedensten Bereichen aufweisen können (nachfolgend in alphabetischer Reihenfolge):

  • Autohäuser
  • Botschaften
  • Bürohäuser
  • Cash & Carry Märkte
  • Einkaufszentren
  • Fabriken
  • Genossenschaftliche Betriebe
  • Gewerbeparks
  • Hausverwaltungen
  • Holzbau
  • Kirchliche Insitutionen
  • Landwirtschaftliche Betriebe
  • Museen
  • Nahrungsmittelbetriebe
  • Reithallen
  • Sportanlagen
  • Textilunternehmen
  • Tischlereibetriebe
  • Touristische Einrichtungen
  • Verbrauchermärkte
  • Versicherungsunternehmen
  • und viele mehr …

Kanalbenützungsgebühr

Mittels eines erstellen Gutachten läßt sich die vorgeschriebene Kanalbenützungsgebühr um bis zu 80% reduzieren. Basis dafür ist unter Anderem § 5b des NÖ Kanalgesetzes. Eine Berechnungsfläche (=verbaute Fläche) von mehr als 700 m² ist dafür Voraussetzung.

Kanaleinmündungsabgabe

Hinsichtlich der Bemessung der Kanaleinmündungsabgabe gibt es bei der Berechnung dieser Gebühr in häufigen Fällen Diskussionen, welche zum Überprüfen gilt.

Wasserbenutzungsrecht für Brunnen

Das Wasserbenutzungsrecht für Brunnen wird immer befristet erteilt, weshalb die Vorlage gesetzlichen Bestimmungen entsprechender Unterlagen notwendig ist.

Kontakt

Benötigen auch Sie entsprechende Unterstützung und suchen einen zuverlässigen Partner auf diesem Gebiet? Ich freue mich auf Ihre Kontaktanfrage.

Ihr Mag. Dr. Martin Dirnbacher,
Geschäftsführer